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BGH - Entscheidung vom 07.11.1991

III ZR 118/90

Normen:
BGB § 276, § 675

Fundstellen:
BGHR BGB § 274 Abtretung 1
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 51
BGHR WPO § 51a, Treuhand 2
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Feststellungsantrag 2
DB 1992, 1084
DRsp I(125)382d
MDR 1992, 746
NJW-RR 1992, 531
VersR 1992, 626
WM 1992, 432

Der Kläger, der für die Firma C. als freier Mitarbeit arbeitete, nimmt die beklagte Treuhand- und Vermögensverwaltungsgesellschaft, die auch als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft firmierte, auf [...]
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