Das Bezirksgericht hat den Angekl. wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung (§§ 112 Abs. 1, 115 Abs. 1 StGB/DDR) zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren (Hauptstrafe gem. § 64 Abs. 1 StGB/DDR) verurteilt und ihm [...]
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