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BGH - Entscheidung vom 11.11.1991

II ZR 44/91

Normen:
AGBG § 23
BGB § 705

Fundstellen:
BB 1992, 89
BGHR AGBG § 23 Abs. 1 Gesellschaft 1
DB 1992, 520
DRsp I(120)192c
EWiR § 23 AGBG 1/92, 111
LM H. 4/92 § 23 AGBG Nr. 10
MDR 1992, 565
NJW-RR 1992, 379
WM 1992, 99
ZIP 1992, 326

Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt. Die Beklagte schließt mit Interessenten vorformulierte Gesellschaftsverträge, in denen jene sich als stille [...]
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