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BGH - Entscheidung vom 08.02.1991

V ZR 346/89

Normen:
BGB § 1004

Fundstellen:
NJW 1991, 2826
VersR 1991, 1179
WM 1991, 1685

Die Kläger sind gemeinschaftlich Eigentümer (Wohnungseigentümergemeinschaft) der Grundstücke B. -straße 14-17/K.- straße 29 in B.-T.. Der Schmutzwasser-Anschlußkanal (Hausanschlußkanal) des Grundstücks Keithstraße 29 [...]
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