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BGH - Entscheidung vom 09.01.1991

IV ZR 15/90

Normen:
AERB/AVB f. Einbruchsdiebstahl- u. Raubvers. § 1 Nr. 2

Fundstellen:
NJW-RR 1991, 738
VersR 1991, 543

Der Kläger fordert von der Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von 140.675,56 DM nebst Zinsen aus einer Betriebsvielschutzversicherung, die auch eine Einbruchdiebstahlsversicherung enthält. Dabei gehen beide [...]
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