Entscheidung
1. § 176 Abs. 1 StGB schützt auch das schlafende Kind. 2. Schlaf stellt eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 179 StGB dar.
BGH (5 StR 364/91)Datum: 12.09.1991
Fundstelle: BGHSt 38, 68; MDR 1991, 1183; NJW 1992, 324; NStZ 1992, 178
Auszug:
mit Anmerkung Molketin NStZ 1992, 179 BGHSt 38, 68 MDR 1991, 1183 NJW 1992, 324 NStZ 1992, 178 [...]
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