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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.10.1990

11 B 90.655

Normen:
StVO § 48

Fundstellen:
DAR 1991, 114
DRsp II(286)240d
NJW 1992, 454
VerkMitt 1991, 39

d. »[§ 48 StVO] ist dazu bestimmt, einen Kraftfahrer, der nicht nur geringfügige Lücken in der Kenntnis der Verkehrsregeln zeigt oder deren Bedeutung verkennt oder aus charakterlichen Gründen nicht in der Lage ist, [...]
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