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BGH - Entscheidung vom 26.04.1990

I ZR 127/88

Normen:
UWG § 1, § 13 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2

Fundstellen:
AfP 1990, 202
BGHR UWG vor § 1 Gegenanzeige 1
BGHR UWG vor § 1 Verschulden 1
BGHR UWG § 1 Herabsetzung 1
BGHR UWG § 1 Wettbewerbsabsicht 2
BGHR UWG § 13 Abs. 6 Nr. 1 Haftungsprivileg 1
GRUR 1990, 1012
JZ 1990, 1082
JuS 1991, 719
NJW-RR 1990, 1184
NVwZ 1990, 1082
WRP 1991, 19
ZUM 1990, 479
wrp 1991, 19

Die Klägerin betreibt im rheinischen Raum Warenhäuser. Die Beklagte ist Verlegerin der B.-Z.. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Veröffentlichung einer geschäftsschädigenden Anzeige auf Schadensersatz in [...]
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