Entscheidung
Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von Detektivleistungen
BGH (IX ZR 208/89)Datum: 22.05.1990
Fundstelle: BB 1990, 1793; BGHR BGB § 325 Abs. 1 Dienstleistung 2; BGHR BGB § 325 Abs. 1 Satz 2 Dienstleistung 1; BGHR BGB § 611 Detektivvertrag 1; DRsp I(125)356e-f; MDR 1991, 46; NJW 1990, 2549; VersR 1991, 103; WM 1990, 1552
Auszug:
Die Klägerin betreibt ein Detektivunternehmen. Der Beklagte ist Wirtschaftsberater. Bei der von ihm betreuten Firma W. vom H. in W. (fortan: Firma) waren wiederholt Verluste im Lagerbereich aufgetreten. Um zu [...]
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