Entscheidung
Irrtum des Täters über Person des Tatopfers bei Anstiftung
BGH (4 StR 371/90)Datum: 25.10.1990
Fundstelle: BGHSt 37, 214; DRsp III(310)193a; JR 1992, 293; JZ 1991, 678; JuS 1991, 910; NJW 1991, 933; NStZ 1991, 123
Auszug:
Der Angeklagte hatte sich 1984 entschlossen, Karl-Friedrich M. - seinen Sohn aus erster Ehe und Hoferben - zu töten. Er hatte dem Sohn den Hof gegen Einräumung eines Nießbrauchs übergeben; das Nießbrauchsrecht [...]
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