Entscheidung
Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für Schäden bei gefahrgeneigter Arbeit
BGH (I ZR 45/89)Datum: 29.11.1990
Fundstelle: BB 1991, 626; BGHR BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung 1; BGHR ZPO § 308 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 1; BGHR ZPO § 308 Abs. 1 Heilung 3; BGHR ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 Anfechtungsgründe 2; DAR 1991, 137; DRsp IV(415)208a-b; NJW 1991, 1683; VersR 1991, 1040; WM 1991, 599
Auszug:
Die R. S. OHG (im folgenden: S. OHG), ein Spezialunternehmen für Betriebsverlagerungen, sollte am 14. Juni 1984 aufgrund eines Vertrages mit der R. K. Stiftung & Co KG (im folgenden: K. KG) in So. eine [...]
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