Entscheidung
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den Gläubiger des Versicherungsnehmers geleisteten Versicherungsentschädigung
BGH (XII ZR 130/89)Datum: 28.11.1990
Fundstelle: BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Direktkondiktion 1; BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Haftpflichtversicherer 1; BGHR BGB § 814 Kenntnis 1; BGHZ 113, 62; DB 1991, 858; DRsp I(144)126a-b; EWiR § 812 BGB 1/91, 255; JuS 1991, 693; NJW 1991, 919; VersR 1991, 356; WM 1991, 639; ZIP 1991, 595
Auszug:
Der Kläger, Berufshaftpflichtversicherer des früheren Zweitbeklagten, eines Architekten, verlangt vom Beklagten die Rückzahlung einer Versicherungsleistung, die er diesem zur Tilgung einer vermeintlichen [...]
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