Entscheidung
a-b. Mögliche Straflosigkeit des ungeschützten Sexualverkehrs eines HIV-Virusträgers unter dem Aspekt der Beteiligung an eigenverantwortlich gewollter Selbstgefährdung des Partners (b) auch dann, wenn der minderjährige Sexualpartner von der Infizierung weiß, über die Risiken aufgeklärt worden ist und gleichwohl auf ungeschütztem Sexualverkehr besteht.
BayObLG (RReg 1 St 126/89)Datum: 15.09.1989
Fundstelle: BayObLGSt 1989, 133; DRsp III(328)118a-b; JA 1990, 31; JR 1990, 473; JZ 1989, 1073; JuS 1990, 972; MDR 1990, 72; NJW 1990, 131; OLGSt (n.F.) StGB § 223a Nr. 2; StV 1989, 482
Auszug:
»Ein HIV-Infizierter, der in Kenntnis seiner Ansteckung mit einem anderen ohne Schutzmittel Sexualverkehr ausübt, kann wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar sein. Ist eine Übertragung des Aids-Erregers [...]
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