Entscheidung
Strafmilderung bei Untreue durch Unterlassen
BGH (2 StR 214/89)Datum: 21.07.1989
Fundstelle: BGHSt 36, 227; DRsp III(334)187b-c; JR 1990, 428; JuS 1990, 502; NJW 1990, 332; NStZ 1990, 77
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue durch Unterlassen in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung [...]
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