Entscheidung
Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender Geschäftsverbindung verkaufter Ware
BGH (VIII ZR 140/88)Datum: 31.05.1989
Fundstelle: BB 1989, 1432; BGHR BGB vor § 1 Mitteilungspflicht 1; BGHR HGB § 377 Rügeobliegenheit 1; BGHZ 107, 331; DB 1989, 1764; DRsp I(130)292b; DRsp II(214)231a-b; DRsp-ROM Nr. 1992/1880; JuS 1989, 933; MDR 1989, 906; NJW 1989, 2532; VersR 1989, 1152; WM 1989, 1145; ZIP 1990, 520
Auszug:
Die Klägerin lieferte der Beklagten über längere Zeit Wellpappe einer bestimmten Qualität. Diese Ware bestand aus drei Schichten: der Außendecke, der Feinwelle und der Innendecke. Die von der Beklagten bezogene [...]
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