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BAG - Entscheidung vom 15.08.1989

8 AZR 557/88

Normen:
GG Art 103 Abs. 1
ZPO §§ 233, 318, 519b

Fundstellen:
AP Nr. 15 zu § 233 ZPO 1977
DB 1990, 996
EzA § 233 ZPO Nr. 11
NJW 1990, 2151
NZA 1990, 537

Der Beklagte war bis zum 31. März 1987 als Leiter des Hochschulrechenzentrums der Universität Essen beschäftigt. Der Kläger nimmt als Arbeitgeber den Beklagten auf Schadenersatz in Höhe von 40.747,98 DM in Anspruch. [...]
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