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BAG - Entscheidung vom 15.02.1989

5 AZR 351/87

Normen:
LohnFG §§ 1, 2

Fundstellen:
BB 1989, 1620
DRsp VI(608)201b

»Wenn die Gesamtstundenzahl des Arbeitnehmers die regelmäßige Arbeitszeit in den letzten 13 Wochen vor Arbeitsunfähigkeit überschreitet, errechnet sich nach § 7 Abschnitt I Nr. 3 Manteltarifvertrag für gewerbliche [...]
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