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BAG - Entscheidung vom 06.07.1989

6 AZR 712/87

Normen:
BRKG § 23 Abs. 3
MTB II (Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes) § 38 Abs. 1 Buchstabe e
TVG § 1

Fundstellen:
ZTR 1990, 20

Zwischen den Parteien ist umstritten, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die bei Rufbereitschaft entstehenden Fahrkosten zu ersetzen. Der Kläger ist bei der Beklagten im R-Institut des B-Amtes als [...]
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