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BAG - Entscheidung vom 21.09.1989

1 AZR 465/88

Normen:
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 Buchstabe a, § 48a
BPersVG §§ 30, 83
PersVG NRW § 1 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Nr. 3
SchwbG §§ 23, 24, 25, 26

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 25 SchwbG
AP Nr. 1 zu § 25 SchwbG 1986
BAGE 62, 382
BB 1990, 356
DB 1990, 796
DRsp VI(646)137d
EBE/BAG 1990, 18
EzA § 14 SchwbG 1986 Nr. 2
NZA 1990, 362
PersR 1990, 49
PersV 1990, 180
SAE 1991, 43

Der angestellte Kläger ist Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der Dienststelle der Beklagten. Die Parteien streiten um den Umfang seiner Beteiligungsrechte bei Bewerbungen. Im Rahmen dieses Verfahrens schlossen [...]
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