Entscheidung
Unwirksamkeit der Beiladung einer Landesbehörde (Bundesbehörde), die zur Mitwirkung an dem mit der Klage begehrten Verwaltungsakt befugt ist, im Verwaltungsstreitverfahren gegen dieses Land (den Bund).
BVerwG (2 C 62.85)Datum: 25.08.1988
Fundstelle: BVerwGE 80, 127; DRsp V(557)142b; NVwZ 1989, 158
Auszug:
»Der erk. Senat hat .. bereits in .. (BVerwGE 72, 165 ) entschieden, daß die Beiladung einer Bundesbehörde, die zur Mitwirkung an dem mit der Klage begehrten Verwaltungsakt befugt ist, im Verwaltungsstreitverfahren [...]
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