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BVerfG - Entscheidung vom 09.03.1988

1 BvL 49/86

Normen:
BGB § 6 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3
BVerfGG § 80 Abs. 2
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1
ZPO § 687

Fundstellen:
BVerfGE 78, 77
BayVBl 1988, 431
CR 1989, 51
DRsp IV(418)243a
FamRZ 1988, 695
JA 1988, 574
JMBl NRW 1988, 147
JZ 1988, 555
MDR 1988, 749
NJW 1988, 2031
Rpfleger 1988, 271
WM 1988, 1126
ZfSH/SGB 1988, 324

A. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob § 687 der Zivilprozeßordnung ( ZPO ), der die öffentliche Bekanntmachung der Entmündigung einer Person wegen Verschwendung oder wegen Trunksucht anordnet, mit dem Grundgesetz [...]
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