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BVerfG - Entscheidung vom 31.05.1988

1 BvR 520/83

Normen:
EStG § 33 Abs. 1 § 33a Abs. 1 S. 1, S. 3, S. 4
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3 Art. 97 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 78, 214
DRsp V(510)127a-b
DVBl 1989, 94
FamRZ 1989, 259
FR 1988, 675
HFR 1989, 45
Information StW 1988, 549
JuS 1989, 500
NJW 1989, 666
WM 1989, 464

A. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob der durch § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes festgelegte Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung [...]
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