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BGH - Entscheidung vom 25.03.1988

V ZR 1/87

Normen:
GG Art. 103 Abs.1
ZPO § 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1, § 341 Abs.1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 171 Abs. 1 Vollstreckungsbescheid 1
BGHR ZPO § 700 Abs. 1 Prozeßunfähiger 1
BGHZ 104, 109
DRsp IV(412)204c-d
DRsp IV(418)243d
DRsp-ROM Nr. 1992/2566
FamRZ 1988, 828
JuS 1989, 145
MDR 1988, 766
NJW 1988, 2049
Rpfleger 1988, 371
VersR 1988, 838
WM 1988, 1103

Die Beklagte steht aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts K vom 24. Juni 1984 (Beiakte 54 VII G 430/84 S. 121) unter vorläufiger Vormundschaft. Der Kläger wurde hierüber mit Schreiben des Vormundes vom gleichen [...]
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