Entscheidung
Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
BGH (VI ZR 56/87)Datum: 23.02.1988
Fundstelle: BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 18; BGHR BGB § 852 Abs. 1 Fristbeginn 5; BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 3; DfS Nr. 1994/384; MDR 1988, 662; NJW 1988, 1516
Auszug:
Nachdem der Kläger etwa 20 Jahre lang an Magenbeschwerden mit regelmäßig wiederkehrenden Zwölffingerdarmgeschwüren gelitten hatte, nahm der Beklagte bei ihm am 26. Februar 1974 als Belegarzt im D.-Krankenhaus in [...]
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