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BGH - Entscheidung vom 24.03.1988

IX ZR 114/87

Normen:
BGB § 249, § 276, § 675
ZPO § 287

Fundstellen:
AnwBl 1988, 637
BGHR BGB §§ 459 ff., Sachmängelhaftung 1
BGHR BGB § 249 Freistellungsanspruch 1
BGHR BGB § 477 Abs. 1 Satz 1 Arglist 1
BGHR BGB § 675 Rechtsanwalt 8
BGHR BGB vor § 1 Anwaltshaftung 1
BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 5
DRsp I(123)322a
DRsp I(125)338b-c
DRsp-ROM Nr. 1992/2570
MDR 1988, 770
NJW 1988, 3013
WM 1988, 987

Die Klägerin fordert von dem beklagten Rechtsanwalt Schadensersatz, weil er einen mit ihm geschlossenen Anwaltsvertrag schlecht erfüllt habe. Am 1. Juli 1982 kaufte und erhielt die Klägerin einen Rasentraktor des Typs [...]
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