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BGH - Entscheidung vom 11.02.1988

I ZR 201/86

Normen:
EG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5 Nr. 3

Fundstellen:
NJW 1988, 1466

Der Kläger, mit Sitz in Berlin, handelt mit Artikeln aus der Kraftfahrzeugbranche. Für sein Unternehmen ist seit 1956 das Warenzeichen 'AGIAV' für Fahrräder und deren Teile eingetragen. Er benutzt dieses Zeichen [...]
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