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Entscheidung

Keine Umwandlung eines vertraglich begründeten Hauptleistungsanspruchs (hier: auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache) in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung bei Verjährung des Hauptleistungsanspruchs vor Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung;(c) in solchem Falle keine Verjährungsunterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs (hier: durch Mahnbescheid) vor Ablauf der Verjährung und vor der Umwandlung des Hauptleistungsanspruchs.

BGH (VIlI ZR 184/87)

Datum: 16.03.1988

Fundstelle: BGHZ 104, 6; DRsp I(125)328b-c; JZ 1988, 759; NJW 1988, 1778; WM 1988, 909; WuM 1988, 272; ZMR 1988, 291

Auszug:
»... Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verpflichtung des Mieters, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand, als Ausfluß der in § 556 BGB geregelten Rückgabepflicht [...]