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BGH - Entscheidung vom 12.07.1988

VI ZR 283/87

Normen:
BGB § 254
ZPO § 287

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Abwägung 1
DRsp I(123)323b-c
MDR 1989, 54
NJW-RR 1988, 1373
VersR 1988, 1238
ZfBR 1988, 260

Die klagende V. GmbH betreibt seit dem 1. April 1984 in einem Ladengeschäft des Hauses K.-Straße 25 in B. eine Videothek. Die beklagte G. Bau-GmbH & Co. hatte von dem Eigentümer des unmittelbar angrenzenden [...]
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