Entscheidung
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
BGH (VI ZR 132/88)Datum: 06.12.1988
Fundstelle: BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 27; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 28; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 29; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Körperverletzung 1; BGHZ 106, 153; DRsp-ROM Nr. 1996/14438; DRsp I(125)337b-c; DRsp I(145)12Nr. 94; MDR 1989, 437; NJW 1989, 1538
Auszug:
Der Erstbeklagte war Chefarzt der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses, in dem die Erstklägerin am 1. April 1982 als die Tochter der Zweitklägerin zur Welt gekommen ist. Er hat die [...]
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