Entscheidung
a-b. Genehmigung der Nebentätigkeit eines Richters: (a) mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbare Genehmigungsversagung a]lein wegen befürchteter Nichteinhaltung der für Beamte geltenden Dienststunden; (b) keine Versagung allein wegen beabsichtigter Mitarbeit in einem privaten Repetitorium für Referendare.
BVerwG (2 C 57.86)Datum: 29.10.1987
Fundstelle: BVerfGE 78, 211; DRiZ 1988, 139; DRsp IV(485)211a-b; DVBl 1988, 349; DÖV 1988, 601; NJW 1988, 1159; ZBR 1988, 167
Auszug:
(a) »... Der Kl. hat Anspruch auf die beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 LRiG [Rh.-Pf.] i. V. m. § 73 LBG n. F., da kein Versagungsgrund vorliegt. ... Die Ausführungen [des BerGer., [...]
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