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BGH - Entscheidung vom 21.05.1987

VII ZR 210/86

Normen:
ZPO § 767, § 732

Fundstellen:
AnwBl 1987, 552
BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsklausel, unzulässige 1
BGHR ZPO § 767 Abs. 1 Vollstreckungsklausel, unzulässige 1
DRsp IV(421)177a
MDR 1988, 136
WM 1987, 1232
ZfBR 1992, 219

Die Parteien schlossen am 18. November 1983 vor dem Notar Dr. G. in E. einen Vertrag, in dem der Beklagte sich verpflichtete, auf einem den Klägern noch zu übereignenden Grundstück 'ein Zweifamilienhaus gem. [...]
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