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BGH - Entscheidung vom 12.05.1987

VI ZR 195/86

Normen:
BGB § 823, § 824 Abs. 1, § 1004
GG Art. 5 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Rufschädigung 1
BGHR BGB § 1004 Wiederholungsgefahr 1
BGHR BGB § 824 Tatsachenbehauptung 1
BGHR GG Art. 5 Abs. 1 Presseberichterstattung 1
DRsp I(145)324c-d
MDR 1987, 1015
NJW 1987, 2225

Der Klägerin, einem Unternehmen der chemischen Industrie, wurde vom Magistrat der Stadt N. nach einer Betriebsprüfung durch Ordnungsverfügung vom 29. November 1984 unter Androhung eines Zwangsgeldes von 5.000 DM für [...]
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