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BGH - Entscheidung vom 20.03.1986

VII ZB 21/85

Normen:
ZPO § 519

Fundstellen:
BGHZ 97, 251
DB 1986, 1621
DRsp IV(416)284c-d
JZ 1986, 650
MDR 1986, 667
NJW 1986, 1760
ZfBR 1986, 174
ZfBR 1989, 257

»... Trotz fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch den Berufungsanwalt kann ausnahmsweise als nachgewiesen angesehen werden, daß dieser die Verantwortung für den Inhalt des nicht unterzeichneten [...]
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