Entscheidung
Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers
BGH (VI ZR 294/85)Datum: 01.07.1986
Fundstelle: BGHR BGB § 823 Abs. 1 Beweislast 3; BGHR BGB § 827 Beweislast 1; BGHR BGB vor § 1 Zurechnung 1; BGHZ 98, 135; DAR 1986, 353; DRsp I(145)313d-e; JZ 1987, 40; JuS 1987, 405; MDR 1986, 1013; NJW 1987, 121; VersR 1986, 1241
Auszug:
Der Ehemann der Klägerin befuhr am 1. Mai 1984 mit seinem Pkw die Bundesstraße von M. in Richtung L. Die Klägerin war seine Beifahrerin. Gegen 15.20 Uhr kam ihnen in einer Fahrzeugkolonne Ernst St. mit seinem bei [...]
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