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BVerfG - Entscheidung vom 30.01.1985

1 BvR 393/84

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 379 Satz 2

Fundstellen:
BVerfGE 69, 141
NJW 1986, 833

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob das Amtsgericht durch eine - auf § 379 ZPO gestützte - Unterlassung der Vernehmung von Zeugen Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat. I. 1. Der Beklagte hatte von dem [...]
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