Entscheidung
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
BVerfG (2 BvR 336/85)Datum: 11.10.1985
Fundstelle: EuGRZ 1985, 654; NJW 1986, 1425; NStE Nr. 2 zu § 359 StPO; StV 1987, 185
Auszug:
I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. Sie ist rechtzeitig erhoben worden (§ 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG , § 35 Abs. 2 StPO ). Der Beschwerdeführer hat den Rechtsweg durchmessen (§ 372 Satz 1, § 310 Abs. 2 StPO [...]
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