Entscheidung
a-e. Beurteilung des Kreditkartenmißbrauchs unter dem Gesichtspunkt des Betrugs und der Untreue zum Nachteil des Kreditkartenherausgebers (»Kreditkartenfirma«): (a) Betrug durch Beantragung der Kreditkarte unter Vorspiegelung der Kreditwürdigkeit; (b) Betrug durch Unterlassung der Mitteilung von einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse; (c) Betrug durch Verwendung der Karte zur »Bargeldbeschaffung« bei Warenverkaufs- und Dienstleistungsfirmen (»Vertragsunternehmen«); (d) lediglich versuchter Betrug durch Vorlage zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen unter schlüssiger Vorspiegelung eigener Zahlungsfähigkeit und -willigkeit (insoweit keine Prüfungspflicht der Vertragsunternehmen); (e) mangels vertraglicher Pflicht des Kreditkarteninhabers zur Betreuung der Vermögensinteressen des Kreditkartenherausgebers keine Untreue im Sinne des Mißbrauchstatbestandes.
BGH (4 StR 213/85)Datum: 13.06.1985
Fundstelle: BGHSt 33, 244; DRsp III(334)167a-e; EzSt StGB § 263 Nr. 23; JZ 1985, 1005; JuS 1986, 70; MDR 1985, 950; NJW 1985, 2200; NJW 1985, 2280; NStZ 1985, 548; StV 1985, 412; WM 1985, 1336; wistra 1985, 225
Auszug:
Der erheblich verschuldete Angekl. hatte unter Vorlage von Kreditkarten der Firmen American Express und Diners Club (»Kreditkartenfirmen«) bei Vertragsunternehmen dieser Firmen bargeldlos Einkäufe getätigt und [...]
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