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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.06.1984

6 Ss 1558/83

Normen:
StGB § 268 Abs.3

Fundstellen:
DRsp III(334)163e
MDR 1984, 1040
NJW 1984, 2173
VRS 67, 431

»... Die Tathandlung des störenden Einwirkens auf den Aufzeichnungsvorgang [§ 268 Abs. 3 StGB] verlangt Eingriffe, die den selbsttätig fehlerfreien Funktionsablauf des aufzeichnenden Geräts in Mitleidenschaft ziehen [...]
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