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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.08.1984

6 Ws 266/84

Normen:
StPO § 136 a Abs.1 S.3, Abs.3 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(449)208d
MDR 1984, 1043

'... Der Beschuld. ist durch das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils veranlaßt worden, ein Geständnis abzulegen. Das ist gemäß § 136 a Abs. 1 Satz 3 StPO verboten. Die Folge hiervon ist die [...]
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