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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.02.1984

14 W 254/83

Normen:
ZPO § 816

Fundstellen:
NJW 1985, 75

Sie kann deshalb auch nicht vom Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) nach § 825 ZPO angeordnet werden. Abs. 3 bestimmt, daß Zeit und Ort der Versteigerung unter allgemeiner Bezeichnung der zu versteigernden Sachen [...]
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