Vgl. BVerfGE 47, 239 = DRsp-ROM Nr. 1994/2717 = NJW 1978, 1149 , wonach die Auffassung des BGH, daß die Anordnung einer Gegenüberstellung nach zwangsweiser Veränderung der Haar- und Barttracht des Beschuldigten ihre [...]
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