Entscheidung
a. Keine Wahlfeststellung zwischen Ä täterschaftlichem Ä Diebstahl und Beihilfe zu einem vom Gewahrsamsinhaber gegenüber seiner Versicherung begangenen Betrug.
BGH (4 StR 483/84)Datum: 18.09.1984
Fundstelle: DRiZ 1985, 22; DRsp III(334)164a; GA 1985, 132; MDR 1985, 89; NStZ 1985, 123; StV 1985, 92; wistra 1985, 67
Auszug:
»... Eine rechtsethische Gleichwertigkeit [als Voraussetzung einer Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage Ä »Wahlfeststellung« Ä] liegt nicht vor. ... Sie setzt voraus, daß die in Betracht kommenden [...]
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