Entscheidung
»Zu Fragen der Rechtsbeugung, wenn der Jugendstaatsanwalt Ermittlungsverfahren einstellt, nachdem er die Betroffenen mit ihrem Einverständnis körperlich gezüchtigt hat.«
BGH (3 StR 102/84)Datum: 23.05.1984
Fundstelle: BGHSt 32, 10; EzSt StGB § 336 Nr. 1; LM StGB § 336 Nr. 1; MDR 1984, 767; NJW 1984, 2711; NStE StGB § 336 Nr. 1
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung im Amt in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Eine Verurteilung [...]
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