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Entscheidung

c. Notwendige Beiladung der Bundesrepublik zum Einbürgerungsverfahren.

BVerwG (1 C 56.79)

Datum: 16.05.1983

Fundstelle: BVerwGE 67, 173; DRsp V(557)133c; NJW 1984, 72

Auszug:
»... Nach § 65 Abs. 2 VwGO [VerwGO] muß ein Dritter zu dem Rechtsstreit notwendig beigeladen werden, wenn er an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, daß die Entscheidung auch ihm gegenüber nur [...]