Entscheidung
d. Eine den »Drittbezug« (Urheberschaft eines Dritten) verbergende Äußerung stellt keine Verleumdung, aber möglicherweise eine Beleidigung dar.
BGH (1 StR 515/83)Datum: 03.11.1983
Fundstelle: DRsp III(323)147d; EzSt StGB § 186 Nr. 1; GA 1984, 95; MDR 1984, 275; NStZ 1984, 216; StV 1984, 422
Auszug:
Der Angekl. hatte, um seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu beleidigen, folgendes Zeitungsinserat aufgegeben: »Modell-Hostess Jutta für private schöne Stunden. Rufen Sie doch mal an ! (es folgt die Telefonnummer [...]
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