Entscheidung
»Steht aufgrund des Schweigens der Sitzungsniederschrift fest, daß der zugezogene Dolmetscher weder vereidigt worden ist noch sich auf einen allgemein geleisteten Eid berufen hat, liegt ein die Revision begründender Verfahrensfehler vor.«
BGH (5 StR 604/82)Datum: 17.09.1982
Fundstelle: NStZ 1982, 517
Auszug:
NStZ 1982, 517 [...]
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