Entscheidung
»Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe zu einer Verbrechensverabredung. Eine Strafbarkeit nach § 138 Abs. 1 StGB scheidet in diesem Falle ebenfalls aus.«
BGH (3 StR 437/81)Datum: 27.01.1982
Fundstelle: NStZ 1982, 244
Auszug:
NStZ 1982, 244 [...]
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