Entscheidung
»Der bloße Umstand, daß sich ein Zeuge handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht, rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu versagen oder ihn gar des Sitzungssaales zu verweisen.«
BGH (3 StR 142/82)Datum: 13.05.1982
Fundstelle: NStZ 1982, 389
Auszug:
NStZ 1982, 389 [...]
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