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Entscheidung

»2. Ist in der Hauptverhandlung kein Hinweis ergangen, daß das Gericht eine Tat, von deren Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, möglicherweise strafschärfend werten werde, ist deren Mitberücksichtigung bei der Strafbemessung unzulässig.«

BGH (2 StR 278/82)

Datum: 20.08.1982

Fundstelle: NStZ 1983, 20

Auszug:
NStZ 1983, 20 [...]