Entscheidung
»2. Ist in der Hauptverhandlung kein Hinweis ergangen, daß das Gericht eine Tat, von deren Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, möglicherweise strafschärfend werten werde, ist deren Mitberücksichtigung bei der Strafbemessung unzulässig.«
BGH (2 StR 278/82)Datum: 20.08.1982
Fundstelle: NStZ 1983, 20
Auszug:
NStZ 1983, 20 [...]
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