Entscheidung
»Eine gebrauchsbereite Pistole ist als Schußwaffe i.S. des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen.«
BGH (4 StR 149/81)Datum: 21.05.1981
Fundstelle: NStZ 1981, 301
Auszug:
NStZ 1981, 301 [...]
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